Veterinärdienst

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Für Tiere und Menschen

Gesunde Tiere, artgerechte Tierhaltung, sichere Lebensmittel tierischer Herkunft - Der Veterinärdienst ist das Kompetenzzentrum des Kantons für Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit in der tierischen Produktion.

Die Seuchenlage der ASP hat sich nochmals verschärft

Achtung, Afrikanische Schweinepest ASP:

Reisende und Saisonarbeitende sind aufgerufen, kein Fleisch aus Gebieten mitzubringen, die von der ASP betroffen sind.
Fleisch darf zudem nicht in der Natur entsorgt werden. Es kann Träger des ASP-Virus sein und Wildschweine anstecken.

Merkblätter in zehn Sprachen verfügbar:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html
Informationen Prävention ASP

Afrikanische Schweinepest - potentielle Gefahr für die heimische Schweinepopulation

Italien meldet nach wie vor Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Piemont, rund 135 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Damit hat bleibt die Seuchenlage der ASP in West-Europa nach wie vor angespannt, insbesondere auch, weil sich die ASP auf dem Balkan ebenfalls weiter Richtung Westen ausbreitet. Das Staatsgebiet der Schweiz ist nun sehr nah zu den aktuellen Seuchenherden gelegen. Für die Schweinehalter im Kanton Luzern geht jedoch weiterhin keine akute Gefahr von diesem Ausbruch aus, da die Alpen eine wirksame natürliche Barriere darstellen. Ein Eintrag in den Kanton Tessin hätte jedoch im Hinblick auf Drittlandexporte grosse Auswirkungen auf die gesamte Schweinebranche.

Alle Einträge der Seuche nach West-Europa, mit Ausnahme des Geschehens in Nordost-Deutschland, sind durch den Menschen verursacht worden. Bislang ist es einzig Tschechien und Belgien gelungen die ASP beim Wildschwein wieder auszurotten. 

Um das Risiko der Einschleppung der Krankheit in die Schweiz einzudämmen, sind auch Schweizer Schweinehaltende aufgefordert, keine Essensreste an Schweine zu verfüttern, den Zugang zu den Ställen und die Umzäunung zu kontrollieren und eine Hygieneschleuse einzurichten. Reisende sollen kein Wildschwein- oder Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen einführen. Nach Jagdreisen müssen Kleidung und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Seuche für den Menschen völlig ungefährlich ist!

Das bestehende ASP-Früherkennungsprogramm für Wildschweine dient dazu tote oder krank geschossene Wildschweine auf ASP zu beproben. Die Liste der zur Probenahme berechtigten Tierärzte und Details zum Vorgehen finden Sie auf der Homepage des VetD LU. Zudem bereitet sich der Veterinärdienst Schweiz für einen möglichen Ausbruch der ASP mittels Übungen vor (siehe unten).

Wir weisen alle Tierhaltenden, die Tierärzteschaft, die Jäger, Ferienreisenden und Arbeitnehmer aus dem Ausland auf Bauernbetrieben nochmals daraufhin, weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit zu zeigen.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen auf Schweinehaltungsbetrieben ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen.

 Mehr Informationen...

Video des BLV zur ASP
Stand:12.01.2022

Schweizweite Moderhinke-Bekämpfung ab Herbst 2024 (Quelle: Pixabay)

Schweizweite Moderhinke-Bekämpfung

Die staatliche und schweizweite Moderhinke-Bekämpfung ist aus einem Wunsch der Schafhalter-Branche entstanden (Motion Hasler; 2014), und hat zum heutigen Sanierungsprogramm geführt hat. Aktuell ist das Programm auf fünf Jahre ausgelegt und dauert voraussichtlich bis ins Frühjahr 2029. Die erste Untersuchungsperiode beginnt am 1. Oktober 2024.  

Mehr Informationen

Stand: 09.02.2024 
Diese Informationen werden laufend aktualisiert

Sömmerungsvorschriften 2024 (Quelle: Pixabay)

Sömmerungsvorschriften 2024

Die Sömmerungsvorschriften haben seit 2020 keine Änderungen erfahren. Der Beschluss über den Auftrieb von Vieh auf Alpweiden im Kanton Luzern vom 4. Februar 202 bleibt somit unverändert in Kraft, weshalb wir auf einen Versand verzichten. Sie finden den Beschluss auf unserer Website oder können ihn auf Wunsch beim Veterinärdienst in gedruckter Form beziehen.

Sömmerungsbeschluss 2020
Begleitbrief Sömmerungsvorschriften 2024

Stand: 15.03.2024

 

Distanzimmobilisation Hirsche

Ketamin als Narkosemittel für die Distanzimmobilisation (Quelle: Pixabay)

Distanzimmobilisation von Hirschen

Seit dem 1. Mai 2019 ist die Abgabe von Ketamin für Nutztiere grundsätzlich verboten.
Für gewisse Wildtiere sind Mischungen, die Ketamin enthalten ( z.B.  «Hellabrunner-Mischung») das einzig geeignete Narkosemittel für die Distanzimmobilisation.
Die Abgabe von Ketamin zwecks Distanzimmobilisation von freilebendem und in Gehege gehaltenem Wild ist deshalb von diesem Verbot ausgenommen. Damit darf Ketamin durch Tierärztinnen und Tierärzte unter bestimmten Voraussetzungen an Fachpersonen abgegeben werden.

Weiterführende Informationen:

Stand:19.06.2023

Massnahmen aufgehoben

Luzern ist Beobachtungsgebiet (Quelle: Pixabay)

Vogelgrippe: Kanton Luzern ist Beobachtungsgebiet

Im zweiten Quartal 2023 kam es an verschiedenen Schweizer Seen an Nistplätzen von Wildvögeln zu Ausbrüchen der Vogelgrippe. In den Laboruntersuchungen wurde die Hochpathogene Vogelgrippe nachgewiesen. Andere Brutplätze sind weiterhin negativ. Dies zeigt, dass das Virus weiterhin in der Schweiz zirkuliert, aber in mässiger Form. Mit dem Ende der Brutzeit könnten jedoch sporadische Fälle auch außerhalb der Nistplätze auftreten.

Aus diesen Gründen wird die zum Schutz der Geflügelhaltungen erlassene Verordnung des BLV bis zum 15. Oktober 2023 verlängert. Damit bleibt die Schweiz in einer Beobachtungsgebiet und Massnahmen können weiterhin lokal je nach Risikobeurteilung ergriffen werden.

Das Beobachtungsgebiet umfasst die gesamte Schweiz, somit auch den Kanton Luzern. Es sind dringend Biosicherheitsmassnahmen wie Hygieneschleusen und Kleiderwechsel einzuhalten um eine allfällige Verschleppung durch Personen und Gerätschaften zu verhindern. Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Melde- und Aufzeichnungspflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Meldepflicht für bestimmte Beobachtungen.

Die Kontrollgebiete befinden sich in der Regel in einem Radius vom 1 km rund um Brutgebiete, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen. In Kontrollgebieten darf an Märkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen kein Geflügel aufgeführt werden.

Da es aktuell im Kanton Luzern keine Brutgebiete gibt, die ein Risiko für Geflügelhaltungen darstellen, gelten keine weiteren Massnahmen ausser denen im Beobachtungsgebiet.

Registrierung von Geflügelbetrieben

Geflügelhalter, welche beim Amt für Landwirtschaft bis jetzt nicht registriert sind (inkl. Hobbyhalter!), werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Das Online-Formular steht auf der Homepage des LAWA zur Verfügung. Link zum Formular https://lawa.lu.ch/Landwirtschaft/Betriebe/Hobbytierhaltung

Funde von toten Wildvögeln

Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sind gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.  - Vorgehen bei Wildvogelfunden 

Häufige Fragen werden hier beantwortet

Link BLV – Vogelgrippe beim Tier https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/ai.html
Stand:26.03.2023

Gesunde Kaninchen (Quelle: Pixabay)

Ausbrüche der Viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK-2/ RHD)

Aktuell erhält der Veterinärdienst Luzern wieder Meldungen von Ausbrüchen der Viralen hämorrhagische Krankheit der Kaninchen (VHK-2 / RHD). Auch im Kanton Aargau wurden vermehrt Fälle festgestellt, weshalb der Veterinärdienst Aargau Massnahmen im Bezug auf Veranstaltungen mit Kaninchen verfügt hat.

Bei der VHK-2 handelt es sich um eine akute Viruserkrankung der Wild- und Hauskaninchen. Sie ist sehr ansteckend und endet fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Die Krankheit wird durch zwei Virusvarianten RHDV-1a und RHDV-2 aus der Familie Caliciviridae verursacht. Das Virus hat eine hohe und lange Überlebensfähigkeit z.B. in trockener Umgebung oder in gefrorenem Kaninchenfleisch. Das Virus wird vor allem durch direkten Körperkontakt von Tier zu Tier verbreitet, z.B. an Ausstellungen. Körperausscheidungen wie Kot und Urin enthalten den Erreger. Die Krankheit ist zudem indirekt übertragbar, z.B. über erregerhaltiges Futter, Einstreu oder Haare. Die Symptome der Krankheit können akut sein: Teilnahmslosigkeit, Fieber, erschwerte Atmung, Koordinationsstörungen und Zittern. Diese Form der Krankheit endet fast immer tödlich. Dabei haben die Tiere kurz vor dem Tod Krämpfe und bluten aus der Nase.

Was tun?
Halten Sie die allgemeinen Massnahmen gegen Tierseuchen ein. Gegen die Krankheit kann geimpft werden. Die Impfung ist in der Schweiz zugelassen und wird als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten sowie als Vorbeugung in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen. Der eingesetzte Impfstoff muss jedoch gegen beide Krankheitserreger gerichtet sein, da Antikörper gegen RHD-1a nicht gegen RHD-2 wirken und umgekehrt.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV  empfiehlt, während zwei Monaten nach einem Ausbruch der Seuche in den betroffenen Kantonen auf Ausstellungen zu verzichten.

Die Virale hämorrhagische Krankheit ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV
Stand:19.04.2023

 

 

Das zukünftige Gebäude ist kein eigentliches Verwaltungsgebäude, sondern ein Sicherheitszentrum

Projekt Sicherheitszentrum Rothenburg

Die Anforderungen an sicherheitsrelevante Einrichtungen sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Zudem befinden sich mehrere Immobilien von solchen Einheiten am Ende ihrer Lebensdauer. Aus diesem Grund braucht der Kanton Luzern das Sicherheitszentrum Rothenburg.

Informieren Sie sich hier über das zukünftige Sicherheitszentrum Rothenburg...

Revision Hundeverordnung ab 01.01.2023 (Quelle: Pixabay)

Revision Hundeverordnung, Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt war die Wiedereinführung von obligatorischen Hundeausbildungen. Diese Pflicht gilt für Ersthundehaltende und für Hunde, die aus dem Ausland importiert werden und tritt am 1.1.2023 in Kraft. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Es ist den Ersthundehaltenden überlassen, ob und mit welchen Hundeausbildungen sie sich auf die Prüfung für das nationale Hundehalterbrevet (NHB) vorbereiten. Wir geben nur die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung vor. Somit gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen, wer solche Ausbildungen anbietet. Es macht sicher Sinn, wenn man allfällige Ausbildungen dann auf die Prüfungsinhalte des NHB abstützt. Das NHB ist ein Gemeinschaftswerk von BLV, GST, STS, VKAS, und es geht in erster Linie um die Beherrschung von Alltagssituationen. Wer z.Bsp. früher die SKN-Ausbildungen gemacht hat, ist sicher auch für die Vorbereitung auf das NHB eine gute Wahl. Weitere Infos sind auf der Homepage www.nhb-bpc.dog, insbesondere auch zu den Lernzielen, bzw. Prüfungssituationen zu finden.

Weitere Informationen:

Medienmitteilung des Kantons Luzern vom 18. November 2022

SRL Nr. 849 - Verordnung über das Halten von Hunden - Systematische Rechtssammlung SRL - Kanton Luzern

Siehe auch: Ausbildung Hund und Halter

 

Kennzeichnungspflicht ab 1. November 2022 (Quelle: Pixabay)

Kennzeichnungspflicht von Neuweltkameliden ab November 2022

In Folge der Angleichung der Tierseuchenverordnung an das neue EU-Tiergesundheitsrecht (EU AHL) wird per 1. November 2022 die Kennzeichnungspflicht für Kameliden eingeführt. 

Detailinformationen finden Sie auf der Seite des BKG: https://www.xn--kleinwiederkuer-clb.ch/de/service/aktuell/news-detail/article/2022/9/26/die-kennzeichnung-von-neuweltkameliden-wird-ab-1-november-2022-pflicht.html

 

Die Ausnahmeregelung für die vereinfachte Einfuhr wird aufgehoben (Quelle: Pixabay)

Ukraine-Flüchtlinge - Aufhebung der Ausnahmeregelung per 1. August 2023

Die vorübergehenden Erleichterungen der Einreisebedingungen für Hunde und Katzen aus der Ukraine werden per 1. August 2023 aufgehoben. Ab diesem Datum gelten für Tiere aus der Ukraine wieder die üblichen Einfuhrbedingungen.

Dies bedeutet, dass Hunde und Katzen folgende Bedingungen erfüllen müssen:

- Heimtierpass
- Kennzeichnung mit Micro-Chip
- gültige Tollwut-Impfung
- ausreichende Titerbestimmung (FAVN-Test)
- Wartezeit von 3 Monaten nach FAVN-Test

 Weitere Informationen BLV: Ukrainische Flüchtlinge mit Hunden oder Katzen.

AMICUS-Registrierung der Hunde aus der Ukraine

Neu müssen Hunde aus der Ukraine in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass deren Besitzer den Schutzstatus S besitzen und einen «festen Wohnsitz» haben.

  1. Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde, um einen «AMICUS-Personen ID» zu beantragen.
  2. Gehen Sie zu einem Tierarzt und lassen Sie dort den Hund auf die «AMICUS-Personen ID» registrieren 

    www.amicus.ch

 

Schlachttiere (Quelle: Pixabay)

Beurteilung Transportfähigkeit Schlachttiere

Kranke oder verletzte Tiere dürfen nur zwecks Behandlung oder Schlachtung so weit als nötig und unter besonderen Vorsichtsmassnahmen transportiert werden. Gerade ältere Nutztiere, z.B. Milchkühe oder Mutterschweine, weisen nicht selten Schäden an Klauen oder Gelenken auf oder sind anderweitig beeinträchtigt. Solchen Erkrankungen oder Verletzungen müssen Tierhaltende und Transporteure Rechnung tragen: je nach Zustand müssen Schlachttiere separiert und auf möglichst kurzem Weg in den Schlachtbetrieb gelangen. In besonders schweren Fällen dürfen sie nicht transportiert werden.

Gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT hat das BLV einen Leitfaden zum Thema erarbeitet:
Leitfaden Beurteilung Transportfähigkeit Schlachttiere
Stand: 24.05.2022

 

Neues Tiergesundheitsrecht der EU 2021 - Bedeutung für den Tierexport aus der Schweiz

Die EU gibt sich ab 2021 ein gänzlich neues Tiergesundheitsrecht, das sog. "Animal Health Law - AHL." Dabei steht eine verbesserte Koordination zwischen den Staaten bei der Seuchenüberwachung und - Bekämpfung im Zentrum. Die Änderungen betreffen auch Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter. Wer nach dem 21. April 2021 ein oder mehrere Nutztiere in einen Mitgliedstaat der EU exportieren will, muss sich gut informieren, denn je nach Tierart müssen die erforderlichen Massnahmen spätestens ein Jahr vor dem Exportdatum umgesetzt werden.

TRACES im EU-Verkehr mit Tieren und Zuchtmaterial
Am 11. Oktober 2021 startete die EU die Verwendung des Systems TRACES-NT auch für die Anmeldung von Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel. Betriebe und Transporteure müssen neu im System erfasst werden, was Mehraufwand ergibt. Zudem haben sich eine Reihe von Exportanforderungen geändert! Bitte senden Sie Ihre Anfragen frühzeitig an das kantonale Veterinäramt und rechnen Sie mehr Zeit ein.

Informationen dazu:
Importe aus der EU
Export von Tieren und Tierprodukten in die EU
TRACES> Handel mit der EU

 

 

 

Hobbytierhaltung muss gemeldet werden (Quelle: Pixabay)

Registrierung für Hobbytierhaltung und Bienen

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erhebt im Auftrag des Veterinärdienstes des Kantons Luzern die Registrierungsdaten für folgende Tiergattungen: Klauentiere, Hausgeflügel, Equiden, Bienen und Aquakulturbetriebe.

Sollte eine Tierseuche ausbrechen, müssen alle Tierhalterinnen und Tierhalter informiert werden können. Deshalb müssen Bienen und "Hobbytiere" beim Kanton registriert werden. Unabhängig davon, ob es ich um eine landwirtschaftliche Tierhaltung oder um eine Hobbytierhaltung handelt. Mit der Registrierung Ihrer Hobbytierhaltung tragen Sie aktiv zur Bekämpfung von Seuchen und hochansteckenden Krankheiten bei. Die Registrierung können Sie einfach online hier durchführen.
Stand: 21.09.2021

 

Sperre konnte teilweise aufgehoben werden

Krebspest: Sperre teilweise aufgehoben

Im Jahr 2014 erliess der Veterinärdienst Luzern infolge der Feststellung des Vorkommens des Erregers der Krebspest im Mauensee eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes für die Gewässer, bzw. Fischereireviere: Mauensee, seinen Abfluss, den Ronkanal, sowie der Abschnitt der Wigger zwischen Schötz und Nebikon.

Am 13. Juli 2016 erliess der Veterinärdienst Luzern infolge der Feststellung des Vorkommens des Erregers der Krebspest im Sempachersee eine Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrgebietes für die Gewässer, bzw. Fischereireviere: Sempachersee, sowie die Suhre.

Für diese Sperrgebiete wurden Massnahmen erlassen, um die weitere Ausbreitung des Erregers der Krebspest auf weitere Gewässer zu verhindern. Diese Massnahmen konnten nun teilweise aufgehoben werden. Lesen Sie hier weiter...
Stand: 05.08.2021

 

Neue Begleitdokumente

Neue Begleitdokumente für Klauentiere

In den letzten Jahren wurde das Begleitdokument für Klauentiere aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen, wie z.B. der Erfassung von Transportzeiten, aber auch infolge neuer Branchenanforderungen, wie der Deklaration der Trächtigkeit bei den Rindern, immer wieder ergänzt und angepasst.

Bei den Tierhaltenden befinden sich nach wie vor Begleitdokument-Blöcke am Lager, auf denen weder die Transportzeit noch die Trächtigkeit deklariert werden kann. Dennoch behalten auch diese Dokumente ihre Gültigkeit, sollten aber aus oben genannten Gründen nicht mehr verwendet werden.

Damit die geforderten Angaben alle auf einem Dokument eingetragen werden können, bitten wir Sie, nur noch Dokumente der Auflage 2020 zu verwenden. Dokumente der vorhergehenden Auflage 2018 können noch aufgebraucht werden.

 

Mitteilung

Kanton Luzern wappnet sich für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) rückt von Osten her näher und ist mittlerweile in der Wildschweinpopulation in Deutschland angelangt. Die Tierseuche kann aber vor allem auch durch Menschen und Geräte verschleppt werden und deshalb in kurzer Zeit grosse Distanzen überwinden. Kantonstierarzt Martin Bruegger, Leiter Veterinärdienst, sagt dazu: «Es ist wichtig, dass die zuständigen Tierseuchenbekämpfungsorgane auf einen möglichen Ausbruch der ASP im Kanton Luzern vorbereitet sind.» Die ASP sei für den Menschen zwar ungefährlich, ein Ausbruch hätte aber massive wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft im Kanton Luzern bzw. in der Schweiz.

Üben für den Ernstfall
Der Zivilschutz mit seinen beiden Tierseuchenzügen hat deshalb vor rund einer Woche unter der Führung des Veterinärdienstes und unter Mithilfe der Luzerner Polizei sowie den Abteilungen Natur/Jagd/Fischerei und Wald der Dienststelle Landwirtschaft den Ernstfall geübt. Gemäss Übungsanlage war der Chüserainwald auf dem Gemeindegebiet von Neuenkirch von einem fiktiven ASP-Fall bei einem Wildschwein betroffen und wurde zum Sperrgebiet erklärt. In diesem Sperrgebiet mussten weitere Wildschweinkadaver gesucht, geborgen und näher untersucht werden. Die Suche im Wald ist je nach Gelände sowie Pflanzen- und Baumbestand anspruchsvoll; dennoch fanden die Suchteams alle im Gebiet ausgelegten Kadaver (Attrappen). Die Bergung und der Abtransport wurden unter Einhaltung der notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen durchgeführt.

Bilanz ist positiv
Die Bilanz der Übung ist positiv. Die vorgesehenen Abläufe und Transportgeräte sowohl für die Suche als auch für die Bergung von Kadavern haben sich grundsätzlich bewährt. Dank der Übung konnten zudem Erkenntnisse gewonnen werden, welche zu weiteren Optimierungen beitragen so z.B. betreffend Transportmaterial für die Bergung der Kadaver. Martin Bruegger zieht ein positives Fazit: «Der Kanton Luzern ist bestens auf den Ernstfall vorbereitet. Dennoch bleibt zu hoffen, dass dieser nie eintreten wird.»

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:

·  Luzern steht für Lebensqualität

·  Luzern steht für Innovation

·  Luzern steht für Zusammenhalt

Anhang
Informationen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Bild 1: Teilnehmende suchen nach Wildschweinkadavern (Attrappen)
Bild 2: Teilnehmende markieren einen Fundort
Bild 3: Teilnehmende bergen einen Wildschweinkadaver (Attrappe)
Bild 4: Teilnehmender birgt Wildschweinkadaver (Atrappe) mit Wildtierschlitten

Kontakt
Dr. Martin Bruegger
Kantonstierarzt
Veterinärdienst
Telefon 041 228 6135
E-Mail martin.bruegger@lu.ch
(erreichbar am Donnerstag, 22. Oktober 2020, 13.00 – 14.30 Uhr)

 

(Quelle: Pixabay)

Augen auf beim Hundekauf

Nur ein Teil der rund 25'000 Hunde, die jährlich in die Schweiz importiert werden, stammt aus seriösen Zuchten oder von verantwortungsvollen Tierschutzorganisationen. Nicht alle Organisationen, die Hunde vermitteln, sind am Tierwohl interessiert. Manche zielen nur auf den Profit ab. Darum ist es nötig, sich vor dem Kauf eines Hundes gut zu informieren. Das BLV zeigt in einem neuen Video, was es beim Hundekauf zu beachten gilt, damit der illegale Hundehandel nicht unterstütz wird.
Augen auf beim Hundekauf (Information BLV)
Videoinformation BLV

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.hundekauf.ch, die in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Tierschutz STS entstanden ist. Auf beiden Seiten kann die Broschüre "Augen auf beim Hundekauf" heruntergeladen werden.

 

Katzen lieben es, durch die Natur zu streifen (Quelle: Pixabay)

Haltung von Katzen - insbesondere Freigängerkatzen und streunende oder verwilderte Katzen

Katzen sind von Natur aus Tiere, die es lieben, durch die Natur zu streifen, zu jagen, zu klettern und ihrer Neugier nachzugehen. Dies gehört zu einer natürlichen Verhaltensweise der Katze und stellt für sie eine grosse Bereicherung dar. Damit Freigänger- streunende und verwilderte Katzen gesund bleiben und sich nicht unkontrolliert vermehren, stellen wir Ihnen ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen und Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich, denn es gilt: Eine kontinuierliche Bestandesregulierung mit Hilfe der Kastration und die tägliche Versorgung mit ausreichend geeignetem Futter sorgen dafür, dass die Katzen gesund sind und so zu guten Mäusejägern mit Ausdauer werden.

Informieren Sie sich hier: Haltung von Freigängerkatzen und streunenden oder verwilderten Katzen.

 

Freigänger Katzen (Quelle: Pixabay)

Kampagne "Luna & Filou"

Die Kampagne  für Wohl und Gesundheit von Freigänger Katzen. Katzen sind mit Abstand die beliebtesten Haustiere der Schweiz. 1,7 Millionen Tiere leben als Hauskatzen oder Freigänger bei uns.
Informieren Sie sich hier...

 

BVD - in der Schweiz erfolgreich bekämpft (Quelle: Pixabay)

So bleibt Ihre Rindviehhaltung BVD - frei

Dank des gemeinsamen Einsatzes von Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Veterinärdienst wurde die Bovine Virus Diarrhoe (BVD) in der Schweiz erfolgreich bekämpft. Das Virus kann sich aber erneut und unbemerkt in einem Betrieb einschleichen - mit schlimmen Folgen. Bleiben Sie deshalb wachsam! Die folgenden einfachen Verhaltensregeln helfen dabei, BVD-frei zu bleiben. Zum Flyer...

Veterinärdienst

Meyerstrasse 20

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort


Telefon
+41 41 228 61 35

E-Mail

Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:00 Uhr

Termine auf telefonische Voranmeldung

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